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An alle leitenden Ärzte operativer Abteilungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Ihnen allen bekannten Finanzengpässe der gesetzlichen Krankenversicherung haben inzwischen Ausmaße erreicht, die in allen Bereichen der medizinischen Versorgung zu Reaktionen zwingen, die nur in Gemeinsamkeit und geschlossener Solidarität aller Ärzte erfolgreich sein können. Es ist unzweifelhaft, dass die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen klinischen Versorgung genauso gefährdet ist wie das wirtschaftliche Überleben der niedergelassenen Operateure.
Die mit diesem Anschreiben verbundene Aufforderung zu einer gemeinsamen Aktion betreffend das Ambulante Operieren ist daher auch im unmittelbaren Interesse der Kliniken zu verstehen. Wie Sie wissen, plant die Bundesregierung insbesondere in der personell unveränderten Führung des Gesundheitsministeriums nach wie vor die Verlagerung ambulanter Facharztmedizin an das Krankenhaus ohne Freisetzung entsprechender zusätzlicher Mittel. Konkret heißt dies: die aktuell für den Bereich der Niedergelassenen gültige Vergütung wird auch für die krankenhausambulante Tätigkeit verbindlich sein. Im Bereich des Ambulanten Operierens ist dies explizit im §7 des Dreiseitigen Vertrages zu §115b SGB V geregelt. Danach erhält das Krankenhaus eine Vergütung in Höhe des letzten bekannten bereichsspezifischen Punktwertes der Vertragsärzte der jeweiligen KV-Region.

Mit anderen Worten:
Wenn ambulante Operationen für Niedergelassene mit nicht kostendeckenden Punktwerten bedient werden, trifft dies genauso die Kliniken. Eine Aktion der Niedergelassenen, kostendeckende Vergütungen zu erreichen, ist damit auch in unmittelbarem Interesse der Kliniken.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die niedergelassenen Operateure werden mit Unterstützung des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren (BAO) für eine kostendeckende Vergütung ambulanter Eingriffe kämpfen. Sie werden -regional differenziert- nur noch zeitlich unaufschiebbare Operationen anbieten und die überwiegende Zahl der Elektiv-Eingriffe auf spätere Zeitpunkte verschieben. Gleichzeitig werden die Patienten aufgefordert, sich bei ihren jeweiligen Kassen um eine Kostenübernahme gemäß den Regelungen des §13 SGB V zu bemühen. Die Kassen sind verpflichtet, dann die Kosten zu übernehmen, wenn es Ihnen nicht gelingt, ihren Versicherten zeitnah eine entsprechende Versorgung zu ermöglichen.

Es versteht sich von selbst, dass eine gemeinsame Aktion zur Sicherung kostendeckender Versorgung nur Erfolg haben kann, wenn es den Kassen eben nicht gelingt, die Versorgung ihrer Versicherten anderweitig zu erreichen. Das bedeutet, dass der BAO alle leitenden Ärzte operativer Abteilungen auffordert, ihrerseits ambulante Operation aufzuschieben und keinesfalls die im niedergelassenen Bereich abgelehnten Eingriffe zu übernehmen, weder stationär noch ambulant.

Unterstützen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Aktion und verzichten Sie auf die Übernahme kurzfristig abgelehnter Patienten aus dem Bereich Ihrer niedergelassenen Kollegen!

BAO Depesche

Ausgabe 26, Mai 2012
Gesprächskultur der Vertragspartner ist am Tiefpunkt – Operieren zum Einheits-Dumpingpreis Kassen interessieren sich nur noch für das Gesamtbudget, nicht für medizinische Leistungsinhalte oder gar den individuellen Patienten.
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Die PROmedPLAN GmbH in Nürnberg beschäftigt sich seit 20 Jahren mit der Projektierung und Planung von medizinischen Einrichtungen.
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Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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