Über den Verein

Zuständigkeit

Abgrenzung der Zuständigkeit LAOBayern respektive BAO (Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V.) auf einen Blick
Weiterschaltung auf die Webseite des BAO

Vorstand des LAOBayern

Bei Fragen und Wünschen können Sie sich direkt mit den Vorstandsmitgliedern des LAOBayern in Verbindung setzen.

Mitgliedschafts-Antrag

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im LAOBayern und somit im Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. (BAO) können Sie die Mitgliedschaft online auslösen.

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